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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tipp zum Ummelderecht beim Gebrauchtfahrzeugverkauf


vkr
16.11.2006, 21:59
Da es mir gerade wieder beim Autoverkauf über den Weg lief, will ich hier mal einige falsche Gerüchte zur Ummeldung aufklären.

Im Internet und auch sonst wo überlebt immer noch das Gerücht, man müsse vor dem Verkauf unbedingt sein Fahrzeug abmelden. Wenn man dies nicht tue, so könnte man für einen unseriösen Käufer, der nicht wie versprochen ummeldet, monatelang Steuer und Versicherung bezahlen. Macht der Käufer auf dem Heimweg einen Unfall, so verliere man angeblich seinen Schadesfreiheitsrabatt.

Wie dieser Beitrag des ADAC (http://www.rocket3.org/dateien/ummelderecht.pdf) näher erläutert, ist dies unbegründet bei korrekter Vorgehensweise. Beim Verkauf an einen Deutschen Bürger mit gültigem Personalausweis gilt:
- Kaufvertrag 4-fach ausfüllen (Personalausweisnummer oder/und Personalausweiskopie des Käufers muss dabei!)
- ein Exemplar sofort als "Veräußerungsanzeige" an die Zulassungsstelle geben (damit entfällt die Steuerpflicht)
- ein Exemplar sofort als "Veräußerungsanzeige" an die Versicherungsgesellschaft geben (damit entfällt die Zahlungspflicht für die Versicherung und auch das Risiko des Verlierens seines Schadenfreiheitsrabattes)

Ich handhabe das seit Jahren schon so und hatte noch nie Ärger. Die Veräußerungsanzeigen werfe ich dann direkt nach dem Verkauf in den Briefkasten.

Ich benutze übrigens einen eigenen Kaufvertrag, den ich mir aus verschiedenen Texten des Internets selbst zusammengestellt habe. (Download hier für Interessenten) (http://www.rocket3.org/dateien/kfz-kaufvertrag.rtf)