Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an die Mitglieder der Trachtengruppe zur Ausfahrt am 1
Hallo Schimmis (würde Günni sagen),
von früheren Treffen aus dem letzten Jahrhundert weis ich noch, dass es da eine Grenze für Gruppenfahrten gab.
Ich glaube, es ging so um 20 Motorräder; wenn man mit mehr eine Gruppenausfahrt machen wollte, dann war das ähnlich einer Demo anmeldepflichtig.
Könnt ihr mal in den Paragraphen nachforschen, ob das noch aktuell ist?
handyticker
30.05.2006, 02:39
poooaahh....das fehlte noch. Ne ganz easy Lösung.
Schimi und 112 ziehen sich ne Tracht an. 110 fährt vorne wech und Schimi ( weil er ne graue hat)...sowieso hinterher, das sollte doch wohl reichen..
Tja Günni, da müßte ich mir wohl eine Uniform leihen oder meine Einschulungsuniform von 1979 in Größe 38 nehmen, mit der ich in Schwarzarbeit am Wochenende ahnungslose Autofahrer belagere um eine Rocket zu finanzieren. Aber ich fahre ohnehin abgesetzt vom Trupp und pendel zwischen den Gruppen, da ich das ganze Drama incl. deiner Hauptdarstellertätigkeit im Film / Foto festhalten will. Also vorher Haare schneiden und die Gesichtsschluchten glätten lassen.
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Zur Sachfrage "Kolonnenrechte" oder ein "Trupp von sich zufällig treffenden Einzelfahrern" werde ich mal recherchieren.
Das Gesetz sagt schlicht folgendes:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§27 Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
(4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muß, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelben Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich von einander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.
(5) Der Führer des Verbandes hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.
(6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
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Bei uns im RAT fährt vorn ein NAVI und hinten eine gelbe Weste. Verbindung über Handy oder mittlerweile gute und günstige Walki-Talki (Reichweite bis 7km)
bigmie
Ich habe mir gerade mal die Straßenverkehrsrechtskommentierung zur Brust genommen und komme im Umkehrschluß zu folgender Subsumierung der Ausführung (nicht verbindlich; bin kein Verkehrsrechtler):
Egal wie viele Bikes hintereinander her fahren, werden diese als individuelle Verkehrsteilnehmer angesehen und müssen sich auch so verhalten. Also keine Sonderrechte an Ampel und Einmündungen / Kreuzungen usw. Normale Abstände und Geschwindigkeiten konform der StVO.
Es sei denn, man will unbedingt im Verband fahren, d.h., mit Sonderrechten an einem Stück die Kreuzungen bei Rot überqueren usw. Dann kommen die besonderen Auflagen an einen Verband zum Tragen. Der Verband ist anzumelden und es werden mit Sicherheit fette Auflagen gemacht, die teuer und hinderlich sind. Evtl. Polizeibegleitung, Kennzeichnung als Verband, Führungsfahrzeug, Schlußfahrzeug mit Rundumleuchte (PKW) und vorgeschriebene Geschwindigkeit und evtl. sogar Anweisungen über die Fahrtstrecke.
Brauchen wird das - ich galube nicht ! Ich werde mich aber im nächsten Tagesdienst noch einmal bei der Behörde schlau machen und nachberichten. Evtl. reagieren die örtlichen Genehmigungsbehörden sogar unterschiedlich. Wenn ein Verband aufgestellt werden soll, müßten wir die Behörde fragen, die örtlich und sachlich für die geplante Strecke zuständig ist.
bigmie
EinsEinsNull
30.05.2006, 17:46
Hallo Rocketbürger!
Den Ausführungen von Jörg ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, außer das ich froh bin, erst heute Gelegenheit zum Studium der einschlägigen Literatur gefunden zu haben.
Erspare mir somit eine langwierige Rechtsberatung zu diesem Thema, da der gute Bigmie die wesentlichen Punkte bereits genannt hat.
Ich denke, der Aufwand und die Kosten für die Anmeldung eines geschlossenen Verbandes stehen nicht im Verhältnis zum angestrebten Zweck, nämlich eine lockere Ausfahrt anläßlich unseres Treffens.
Wenn dann noch (was in jedem Falle zu erwarten ist) Auflagen uns zur zeitlichen und örtlichen Einhaltung eines vorgegeben Rahmens zwingen, geht
m. E. 'ne Masse Spaß verloren. Außerdem: Wer will sich als Verantwortlicher/Veranstalter dieser Sache zur Verfügung stellen? Sollte es nämlich aus irgend welchen Gründen Probleme/Verstöße geben, ist er der "Nasenmann".
Also ich rate davon ab, dass Ganze zu sehr durchzuorganisieren.
(Das kann man ja noch mal überdenken, wenn wir nach dem 20.Treffen 500 Moppeds zusammenbekommen. Dann sind die Verwaltungsgebühren für den Einzelnen auch nicht so hoch http://www.rocket3.org/board/images/smilies/wink.gif. )
Aber warten wir noch Bigmies geplante Recherchen ab, vielleicht gibt es ja noch neue Erkenntnisse zu dieser Thematik.
110
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